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Herzlich Willkommen im Schulungscenter Westküste |
Die stetig wachsenden Anforderungen an Unternehmen und Beschäftigte machen es notwendig, sich auch im Berufsleben ständig weiterzubilden.
Wir bieten Ihnen in unserem Schulungscenter eine Vielzahl von Lehrgängen und Seminaren zu den Themen Transport, Logistik und Industrie.
Einer unserer Schwerpunkte ist die Berufskraftfahrer-Weiterbildung, die jeder im Güterverkehr tätige Kraftfahrer alle 5 Jahre absolvieren muss. Wir führen Tages- und Wochenseminare durch.
Arbeitssicherheit ist wichtig. Wir führen entsprechende Schulungen durch: Ausbildung Gabelstaplerfahrer, Hubarbeitsbühnenbediener, Kranführer und Anschläger. Des Weiteren bieten wir jährliche Unterweisungen für Gefahrstoffe, Dreher, Fräser, Schweißer, Gabelstaplerfahrer, Kranführer und Anschläger, Lagerpersonal und Büroangestellte. Die Regalprüfungen nach BGR 186 und die Sachkundeschulung für die jährliche Prüfung von Containern und Wechselbehältern wird ebenfalls offeriert.
Unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der gefährlichen Güter, der Kraftfahreraus- und Weiterbildung sowie im Bereich des Qualitätsmanagements machen uns zum kompetenten und zuverlässigen Partner ihres Unternehmens und der Mitarbeiter der Transportbranche und des Logistikwesens.
Außerdem bieten wir Ausbildungen in den Bereichen Ladungssicherung, Flurförderzeuge und Ladekrane an.
Der zufriedene Kunde steht bei uns im Mittelpunkt.
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Schulungscenter Westküste - News & Termine: |
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23.12.2011 |
Weihnachtsgrüße |
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Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit
und wünschen allen Kunden
eine besinnliche Weihnachtszeit
und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012
Thomas Tank und Carsten Uhl
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10.09.2011 |
Verkehrsleiter in Unternehmen |
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Die Informationen über den Verkehrsleiter, der ab 04. 12.2011 in Transportunternehmen vorgeschrieben ist nehmen zu.
So ist jetzt bekannt gegeben worden, welche Vergehen im Unternehmen die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters gefährden und somit zu einem Berufsverbot führen können.
Hier die Vergehen:
1. Überschreitung der Höchstlenkzeiten in der Woche/Doppelwoche ab 25%, der Tageslenkzeit ab 50% (ohne Pause/ununterbrochene Lenkzeit von 4,5 Stunden).
2. Fahrtenschreiber und/oder Geschwindigkeitsbegrenzer fehlt, Manipulation von geräten oder Daten.
3. Keine gültiger Nachweis der technischen Überwachung. Stillegung des Lkw wegen Mängeln an Reifen, Bremsen, Lenkung, Federung oder Fahrgstell.
4. Stillegung des LKW wegen des Transports verbotener gefährlicher Güter oder fehlender Kannzeichnung.
5. Güterbeförderung ohne gültigen Führerschein oder fehlender Gemeinschaftslizenz.
6. Verwendung gefälschter Fahrerkarten
7. Überladung eines Lkw (zGG über 12 to) ab 20 % der zulässigen Gesamtmasse.
Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns bitte an! Wir helfen Ihnen weiter. |
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30.08.2011 |
Neu und wichtig auch für bestehende Unternehmen: Ernennung eines Verkehrsleiters |
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Wenn Sie im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr tätig sind und eine EU-Lizenz benötigen, müssen Sie bis spätestens zum 4. Dezember 2011 über einen so genannten Verkehrsleiter verfügen beziehungsweise einen Verkehrsleiter benennen. Diese Regelung ist ein Kernanliegen der am 21. Oktober 2009 erlassenen neuen Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rats, die zum 4. Dezember 2011 gültig wird.
Ein Unternehmen, das dem Marktzugang dieser Verordnung unterliegt, muss bis spätestens zum 4. Dezember 2011 einen so genannten Verkehrsleiter benennen.
Der Verkehrsleiter ist eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei dem Unternehmen um eine Personengesellschaft handelt, der Unternehmer selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte Person. Diese Person muss tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leiten. Der benannte Verkehrsleiter muss seine Zuverlässigkeit und fachliche Eignung gegenüber der Behörde nachweisen. Der Nachweis der fachlichen Eignung wird obligatorisch durch eine bestandene Prüfung nachgewiesen.
Der bestellte Verkehrsleiter trägt die Verantwortung insbesondere für
- die Instandhaltung der Fahrzeuge
- die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
- die Rechnungsführung
- die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
- die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Ladungssicherung).
Dieser Verkehrsleiter wird auch für die Einhaltung von Gefahrgutvorschriften verantwortlich sein oder gemacht werden.
Die benannte Person darf die Verkehrstätigkeiten von höchstens 4 Unternehmen mit einer Flotte von zusammen höchstens 50 Fahrzeugen leiten. Das Unternehmen muss der zuständigen Behörde die Person(en), die als Verkehrsleiter benannt wurde(n), melden. Die Mitgliedstaaten können eine in 10- jährigen Abständen erfolgende Weiterbildung der Verkehrsleiter verlangen. Eine Auffrischungspflicht der Fachkenntnisse kann auch vom Staat verlangt werden, wenn der Verkehrsleiter in den letzten 5 Jahren nicht mehr als solcher beschäftigt war. Eine Prüfung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters ist obligatorisch. Eine Prüfungsbefreiung des Verkehrsleiters für die fachliche Eignung kommt nur dann infrage, wenn dieser vor dem 4. Dezember 2009 in einem Zeitraum von 10 Jahren ohne Unterbrechung ein Güterkraftverkehrsunternehmen geleitet hat. Die erfolgreich abgelegten Prüfungen nach dem bislang bestehenden System (vor dem 4. Dezember 2011) sind weiter gültig und werden auch weiterhin als Nachweis in allen Mitgliedstaaten anerkannt (Bestandsschutz der Fachkundeprüfungen).
Den Originaltext der Verordnung finden Sie im Link. |
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http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:300:0051:0071:DE:PDF
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Schulungscenter Westküste GmbH Robert-Bosch-Straße 5 | 25770 Hemmingstedt
Ansprechpartner: Hr. Tank | Telefon: 0481 - 683 75 281
| eMail: Info@scwestkueste.de
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