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Das Berufskraftfaher-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)


Für Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr sind wichtige Änderungen in Kraft getreten. Die Kraftfahrer müssen künftig zusätzlich zur Führerscheinverlängerung besondere Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dies erfolgt durch eine Grundqualifikation (bei Neuerwerb der Fahrerlaubnis) und danach eine Weiterbildung  (35 Stunden alle 5 Jahre).

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz wurde geschaffen um die Verkehrssicherheit durch defensive Fahrweise zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit durch energiesparendes Fahren zu verbessern. Diese Ziele sind für den gut ausgebildeten Kraftfahrer kein Widerspruch sondern erhöhen Sicherheit, Umweltschutz und Qualität seiner Tätigkeiten.

Die Grundqualifikation:

Für wen vorgeschrieben?

Ist für alle Neueinsteiger  (gewerbl. Personenverkehr ab 01.09.2008) und (gewerbl.Güterverkehr ab 01.09.2009) vorgeschrieben.

Nachweis durch:

  • Erfolgreiche IHK-Prüfung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Ablegen einer praktischen und theoretischen Prüfung vor der IHK , Dauer 7,5 Std., eine Schulung ist nicht vorgeschrieben
  • Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden) mit IHK-Prüfung

Die Grundqualifikation muss nicht nachgewiesen werden, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.09.2008(Personenverkehr) bzw. 01.09.2009 (gewerblicher Güterverkehr) erlangt wurde. Hier gibt es also einen Bestandschutz für Führerschein-Inhaber.

Die Weiterbildung

Wer ist hiervon betroffen?

Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.09.2008(Personenverkehr) bzw. 01.09.2009 (gewerblicher Güterverkehr) erlangt wurde.

Nachzuweisen ist die Weiterbildung 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation spätestens aber bis zum 10.09.2014. Diese Frist verlängert sich bis zum 10.09.2016 für  die Inhaber der Führerscheine, die vor dem 10.09.2008/ bzw.10.09.2009 erlangt wurden. Hierdurch soll dem Führerscheininhaber ermöglicht werden, durch Anpassung an die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis, Kosten für die Neuausstellung zu sparen.

Dauer und Inhalte der Weiterbildung

Die Weiterbildung dauert 35 Zeitstunden und hat folgende Inhalte:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen, Vorschriften des Güterkraftverkehrs und deren Anwendung
  • Gesundheits-, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik

Schwerpunkte sind  Verkehrssicherheit und Kraftstoffersparnis

Es findet keine Prüfung statt, es besteht nur Teilnahmepflicht. Die Weiterbildung kann in Teilabschnitten zu je 7 Stunden absolviert werden. Somit ergibt sich ein Zeitaufwand für die 5 Module von 5 Tagen in 5 Jahren. Nachgewiesen wird die Weiterbildung durch Ausstellung von Bescheinigungen der Schulungsveranstalter. Diese legt der Kraftfahrer bei der zuständigen Stelle vor und bekommt dann die EU-Schlüsselzahl Nr. 95 in seine Fahrerlaubnis eingetragen.

Wann sollte man seine Weiterbildung beginnen, wenn man jedes Jahr ein Modul machen möchte?

Ablauf Führerschein

Nachweis Weiterbildung

Beginn Modul 1

Ende Modul 5

11.06.2011

09.09.2014

11.06.2011

11.06.2016

13.12.2011

09.09.2014

10.09.2008

13.12.2011

15.12.2012

09.09.2014

10.09.2008

15.12.2012

05.05.2013

09.09.2014

05.05.2009

05.05.2013

22.05.2014

09.09.2014

22.05.2010

22.05.2014

09.09.2014

09.09.2014

09.09.2010

09.09.2014



Was bieten wir Ihnen?


Sie können bei uns im Haus oder bei vorhandenem Schulungsraum in Ihrem Haus folgende 5 Module absolvieren:

Wirtschaftliches Fahren /Eco-Training
Kenntnisse der kinematischen Kette, physikalische Gesetze und Grenzen des Fahrzeuges, technische Hilfsmittel zur Unterstützung des Kraftfahrers, Erarbeiten eines wirtschaftlichen Fahrstils, Alternative Kraftstoffe.

Sicherheitstechnik und Fahrdynamik
Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs.

Ladungssicherung
Gesetzliche Grundlagen, Gewichtskräfte und Reibung, verschiedene Fahrzeugaufbauten, Methoden der Ladungssicherung, Lastverteilung, Zurrmittel und Hilfsmittel zur Ladungssicherung, Berechnung der erforderlichen Zurrmittel, Kontrolle der Zurrmittel und Ablegereife.

Rechtliche Rahmenbedingungen (Sozialvorschriften und Güterkraftverkehrsrecht)
Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006, AETR, und Arbeitszeitgesetz, analoger/digitaler Tachograph, Die neuen Verkehrsregeln, zusätzlich können hier noch nach Ihren Vorgaben andere Themen z.B. Transportpapiere besprochen werden.

Gesund und sicher am Arbeitsplatz
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung, Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens, Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken, Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen.

Die Preisgestaltung ist abhängig von der Teilnehmerzahl.

Bitte sprechen Sie uns an wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot!

 
 

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Schulungscenter Westküste GmbH Robert-Bosch-Straße 5 | 25770 Hemmingstedt
Ansprechpartner: Hr. Tank | Telefon: 0481 - 683 75 281 | eMail: Info@scwestkueste.de