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Digitaler Tacho / Sozialvorschriften


Die Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten und die Einführung des digitalen Tachos, haben erhebliche Veränderungen im Tagesgeschäft zur Folge. Viele Regelungen, die jetzt auch die Aushilfsfahrer von „Sprintern“ oder 7,5 to Lkw betreffen sowie den „ normalen Lkw-Fahrer“ sind komplett umgestellt worden. Bei Kontrollen festgestellte Verstöße haben jetzt viel höhere Bußgelder zur Folge. Den Unternehmen drohen bei Nichteinhaltung empfindliche Bußgelder.

Wir bieten Ihnen eine mehrstündige Unterweisung an, in der Kraftfahrer, Disponenten, Techniker und Unternehmer in die Lage versetzt werden, diese Neuregelungen und neuen Geräte sicher anzuwenden.

Themen:

  • Gesetzliche Grundlagen, VO 561/2006, AETR-Bestimmungen, Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitordnung
  • Anwendung der verschieden Vorschriften
  • Bescheinigung arbeitsfreier Tage
  • Mitführungspflicht der Aufzeichnungen /Fahrerkarte/Tachoscheiben
  • Aufbewahrungs-/Archivierungspflicht des Unternehmers
  • Bedienung analoger Tacho
  • Bedienung digitaler Tacho
  • Mischbetrieb und Besonderheiten

Dauer der Unterweisung ca.3 - 4 Std. Die Unterweisung kann in unseren Schulungsräumen oder in Ihrem Betrieb stattfinden.

 
 

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Schulungscenter Westküste GmbH Robert-Bosch-Straße 5 | 25770 Hemmingstedt
Ansprechpartner: Hr. Tank | Telefon: 0481 - 683 75 281 | eMail: Info@scwestkueste.de